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Beschluss Des Rates Der Staatlichen Steuerrekurskommission Vom 24.05.2023 Mit Den Nummern 2023/1 E, 2023/3 K.



Um den Steuerwert in der Grundsteuer zu ermitteln, muss der minimale Quadratmeter-Einheitswert des Grundstücks bestimmt werden. Der Bodenquadratmeter-Einheitswert wird durch den Beschluss des Gutachterausschusses festgelegt.


In der Praxis ist häufig zu beobachten, dass Grundstückseigentümer den von der Schätzungskommission ermittelten Quadratmeter-Einheitswert für rechtswidrig halten und vor den Steuergerichten auf Aufhebung des Beschlusses der Schätzungskommission klagen.


Bei der Prüfung der gerichtlichen Entscheidungen zeigt sich, dass es keine einheitliche Rechtsprechung darüber gibt, ob die gesamte Entscheidung der Schätzungskommission aufzuheben ist, wenn festgestellt wird, dass die Entscheidung der Schätzungskommission rechtswidrig ist, oder ob die Klage teilweise angenommen und teilweise abgewiesen werden sollte.


Der Beschluss des Rates der Staatlichen Steuerrekurskommission vom 24.05.2023 mit den Nummern 2023/1 E, 2023/3 K. ("VDDK-Beschluss") wurde im Amtsblatt vom 22. Juli 2023 unter der Nummer 32256 veröffentlicht.[1]

 

Teilweise Aufhebung des für rechtswidrig erklärten Beschlusses der Schätzungskommission


Der Rat der Staatlichen Steuerrekurskommission stellt fest, dass die Entscheidung der Schätzungskommission, die den Geldwert eines Quadratmeters Land oder Grundstücks festlegt, teilbar ist. Aus diesem Grund können die Entscheidungen der Schätzungskommission teilweise angefochten werden, und es kann eine teilweise Aufhebung dieser Entscheidungen beschlossen werden.


In der VDDK-Entscheidung wird interpretiert, dass für den Fall, dass gegen die Entscheidung der Schätzungskommission geklagt wird, indem geltend gemacht wird, dass der Geldwert des Grundstücks oder der Immobilie höher bestimmt wurde, als er sein sollte, die Kläger stillschweigend akzeptieren, dass in einem Teil des durch die Entscheidung der Schätzungskommission bestimmten Wertes kein Rechtsverstoß vorliegt.


Aus diesem Grund ist der Rat des State Board of Tax Appeals zu dem Schluss gekommen, dass das Gericht nur über die Aufhebung des rechtswidrigen Teils der Entscheidung der Schätzungskommission entscheiden sollte. Andernfalls entstehe eine Situation, die mit dem Grundsatz des Festhaltens am Antrag unvereinbar sei.

 

Infolgedessen hat der Rat der Staatlichen Steuerbeschwerdekammer entschieden, dass bei der Klage gegen die Entscheidung der Schätzungskommission über die Bestimmung des Mindestquadratmeter-Einheitswertes der Grundstücke und Grundstücke als Grundlage für die Grundsteuer, wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass der von der Schätzungskommission festgelegte Mindestquadratmeter-Einheitswert hoch ist, entschieden werden sollte, die Klage teilweise anzunehmen oder teilweise abzuweisen.

 

RA. Deniz KARADUMAN

Melike ATASAYAR

 

[1] Das entsprechende Urteil finden Sie hier.

 

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